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Ehrenamt

Zusatzkräfte Schülerbetreuung im Ehrenamt (Übungsleiterpauschale)

Für unsere Betreuerteams an Heilbronner Grundschulen suchen wir engagierte neue Kollegen, die idealerweise über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern verfügen, vorzugsweise im Grundschulbereich. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 18,75 EUR pro geleisteter Stunde.

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Viele Minijobber engagieren sich zusätzlich ehrenamtlich als Übungsleiter. Auch Personen, die nebenberuflich in der Schülerbetreuung tätig sind, profitieren von der steuerlichen Vergünstigung der Übungsleiterpauschale. Für Einkünfte aus dieser Tätigkeit fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben an, sofern der jährliche Gesamtbetrag die Grenze von 3.000 Euro nicht überschreitet.

Wie bin ich als Übungsleiter versichert?

Während der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie über den Träger unfall- und haftpflichtversichert. Eine darüber hinausgehende Absicherung, beispielsweise in der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, ist nicht vorgesehen.

Wer entscheidet über meine Einsatzzeiten in der Schülerbetreuung?

Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der Richtlinien des Trägers ausgeübt. Eine feste Eingliederung in die betriebliche Organisation mit verbindlichen Arbeitszeiten oder umfassender Weisungsgebundenheit erfolgt nicht. Sie entscheiden daher individuell und in Absprache mit der jeweiligen Teamleitung, ob und wann Sie das Schulteam unterstützen.

Ihre Qualifikation

Kenntnisse
Schülerbetreuung
Freizeitgestaltung
Fachkundige Deutschkenntnisse

Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen
Kommunikationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit

Arbeitsort

Grundschulen im Heilbronner Stadtkreis

Masernschutzgesetz

Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).

Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für Ihren Einsatz als Übungsleiter in der Schülerbetreuung den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir gemäß § 8a Absatz 2 sowie § 72a SGB VIII zur Umsetzung des Schutzauftrags verpflichtet. Darüber hinaus ist es uns ein persönliches Anliegen, ausschließlich Personen zu beschäftigen, die nicht wegen einer in § 72a Absatz 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Übungsleiter in unserer Schülerbetreuung ist daher die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30 Absatz 5 BZRG ohne Eintragungen, das zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf. Ohne dieses Dokument ist eine Tätigkeit leider nicht möglich.

Achtung: Ein „normales“ Führungszeugnis ist hierfür nicht ausreichend.

Da die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe voraussetzt, müssen Sie dieses Dokument noch nicht zusammen mit Ihrer Interessensbekundung als Übungsleiter einreichen.

Wir freuen uns!

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Schülerbetreuung haben, melden Sie sich gerne kurz per E-Mail bei uns und nennen Sie dabei am besten gleich die Schule, an der Sie bevorzugt tätig werden möchten.

Der zuständige Teamleiter wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Hospitationstermin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Kosten erstatten können, die im Rahmen der Hospitation entstehen.