Schulsozialarbeit für das Team an der Staufenbergschule Heilbronn (S12), 60%
Wir suchen eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen für unser Schulsozialarbeiterteam an der Staufenbergschule Heilbronn.
Im Rahmen der Schulsozialarbeit arbeiten Sie mit Ihrer Kollegin und den Lehrkräften auf einer verbindlichen und gleichberechtigten Basis zusammen. Wichtiges Ziel ist die Herstellung der Chancengleichheit für alle Schüler. Sie sorgen also dafür, dass den Kindern unabhängig von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund oder Bildungserfolg des Elternhauses die notwendige Unterstützung und Förderung zukommt.
Ihre allgemeinen Aufgaben sind demnach Prävention, Partizipation, Integration und Inklusion. Ihre fachlichen Standards sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Transparenz, Ganzheitlichkeit, Gemeinwesen- und Ressourcenorientierung.
Die notwendige berufliche Qualifikation liegt bei einem Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik bzw. in vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens vor.
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung/ Studium
Sozialpädagogik
Kindheitspädagogik
vergleichbare Studiengänge des Sozialwesens
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
Pädagogische Fachkräfte Schülerbetreuung, 50 bzw. 84% TVöD SuE 8b
Für unsere Schülerbetreuungen an der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule und an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn suchen wir jeweils eine Fachkraft für Kindertageseinrichtungen.
Gemeinsam mit Ihrem Team begleiten Sie die uns anvertrauten Kinder während des Schulalltags und auch während des Ferienprogramms. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ein stabiles geschütztes Umfeld haben und ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln. Besonderes Augenmerk legen Sie auf die Ausbildung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme.
An der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule sind die regelmäßigen Arbeitszeiten am Kind an Schultagen derzeit täglich 7:00 – 8:45 Uhr sowie Mo, Mi und Fr auch von 12:20 – 17:30 Uhr, am Di auch von 12:20 – 14:15 Uhr und am Do auch von 12:20 – 16:00 Uhr. In den Ferien arbeiten Sie im Jahr an 19 Tagen von 7:30 – 16:30 Uhr, jeweils mit einer halben Stunde Pause. Der Dienstumfang beträgt hier rund 84%.
An der Gerhart-Hauptmann-Schule sind die regelmäßigen Arbeitszeiten am Kind an Schultagen derzeit täglich Mo, Di, Mi und Do von 12:25 – 17:00 Uhr, Freitag ist frei. In den Ferien arbeiten Sie im Jahr an 10 Tagen von 7:30 – 16:30 Uhr, jeweils mit einer halben Stunde Pause. Der Dienstumfang beträgt hier rund 50%.
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung/ Studium
Fachkraft – Kindertageseinrichtungen
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit
Sozialer Kleingruppenarbeit, rund 35% bis TVöD S11b
Für die Gerhart-Hauptmann-Schule Heilbronn suchen wir eine Fachkraft mit sozialpädagogischem Studium oder mit pädagogischer Ausbildung für die Soziale Kleingruppenarbeit.
Das niederschwellige Angebot Soziale Kleingruppenarbeit soll den Grundschülern positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen führen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Eine Gruppe umfasst neun Kinder, die Sie gemeinsam mit einem Kollegen durchführen. Diese Kleingruppe findet an Schultagen Mo – Do 12:30 – 14:00 Uhr statt. Gemeinsam mit Ihrem Kollegen bereiten Sie Ihren Gruppenkindern zudem an neun Tagen im Jahr einen besonderen Ferientag.
Ergänzend begleiten Sie drei der Gruppenkinder im Rahmen einer Einzelförderung entweder im Unterricht oder in der Betreuung jeweils 1,5h/Unterrichtswoche. Hier haben Sie die Möglichkeit, das Verhalten des einzelnen Kindes innerhalb der Klasse bzw. Großgruppe im Rahmen der Regelbetreuung zu beobachten, um dem Kind auch in dieser Umgebung die nötige Hilfestellung geben zu können.
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung
Fachkraft mit sozialpädagogischem Studium oder pädagogischer Ausbildung
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit
Zusatzkraft Schülerbetreuung Gerhart-Hauptmann-Schule, bis 651 EUR steuerfrei
Für unser Betreuerteam an der Gerhart-Hauptmann-Schule suchen wir einen neuen Kollegen oder eine neue Kollegin, die idealerweise eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung haben und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und deren Eltern, vorzugsweise im Grundschulbereich vorweisen können.
Sie betreuen gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an Schultagen Mo – Fr von 12:25 – 14 Uhr. In den Schulferien arbeiten Sie in der Regel nicht. Abhängig von der Dauer Ihrer einschlägigen Berufserfahrung erhalten Sie durchschnittlich bis max. 651 EUR je Monat.
Gerne können Sie eine steuerfreie Kombination aus Minijob und Aufwandsentschädigung ( > 556 EUR) auch als sozialversicherungspflichtigen Midijob ausüben.
Ihre Qualifikation
Schülerbetreuung, Freizeitgestaltung, Kinder (Betreuung etc.), Hausaufgabenbetreuung
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).
Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.
ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das „normale“ Führungszeugnis!
Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Wir freuen uns!
Wir freuen uns über Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild.
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung per Email.
Entstehende Kosten für Hospitationen oder Vorstellungsgespräche können wir leider nicht erstatten.