Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Für unsere Schülerbetreuungen an der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule sowie an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn suchen wir jeweils eine Fachkraft für Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung der jeweiligen Teamleitung.
Gemeinsam mit dem Team Ihrer Gruppe begleiten Sie die Ihnen anvertrauten Kinder während des Schulalltags und im Rahmen des Ferienprogramms. Sie sorgen für ein stabiles, geschütztes Umfeld, in dem die Kinder ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln können. Besonderes Augenmerk legen Sie auf die Förderung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Qualitätssicherung innerhalb Ihrer Gruppenstufe gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Übernahme der Gruppenleitung. Darüber hinaus sind Sie die erste Ansprechperson für die pädagogischen Mitarbeitenden in Ihrer Gruppe.
Arbeitszeiten:
Elly-Heuss-Knapp-Grundschule:
- Schultage: Täglich von 7:00 bis 8:45 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags zusätzlich von 12:20 bis 17:30 Uhr; dienstags von 12:20 bis 14:15 Uhr und donnerstags von 12:20 bis 16:00 Uhr.
- Ferien: An insgesamt 19 Tagen im Jahr, jeweils von 7:30 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause).
- Beschäftigungsumfang: ca. 84 %
Gerhart-Hauptmann-Schule:
- Schultage: Montag bis Donnerstag jeweils von 12:25 bis 17:00 Uhr; freitags ist frei.
- Ferien: An insgesamt 10 Tagen im Jahr, jeweils von 7:30 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause).
- Beschäftigungsumfang: ca. 50 %
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung/ Studium
Fachkraft – Kindertageseinrichtungen
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit
Arbeitsort
Elly-Heuss-Knapp-Grundschule
Pfaffenhofener Str. 11
74080 Heilbronn
oder
Gerhart-Hauptmann-Schule
Karlstr. 145
74076 Heilbronn, Neckar
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).
Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.
ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das „normale“ Führungszeugnis!
Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Wir freuen uns!
Wir freuen uns über Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild.
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung per Email.
Entstehende Kosten für Hospitationen oder Vorstellungsgespräche können wir leider nicht erstatten.