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Stellenangebote

Schülerbetreuung mit Sozialer Kleingruppenarbeit, 97% TVöD bis S8b

Für die Schülerbetreuung mit Sozialer Kleingruppenarbeit an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule suchen wir ab 01.10.2024 eine pädagogische Fachkraft als neues Teammitglied.

Gemeinsam mit Ihrem Team begleiten Sie die uns anvertrauten Kinder während des Schulalltags und auch während des Ferienprogramms. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ein stabiles geschütztes Umfeld haben und ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln. Besonderes Augenmerk legen Sie auf die Ausbildung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme.

In der Sozialen Kleingruppenarbeit unterstützen Sie zudem zu zweit gezielt bis zu 9 Kinder, die durch ihr Sozial- und/oder Lern- und Leistungsverhalten auffallen. Darüber hinaus lenken Sie im Unterricht die Aufmerksamkeit Ihrer Schützlinge und geben Strukturierungshilfen. Den Sorgeberechtigten stehen Sie in Erziehungsfragen zur Seite.

Ihre regelmäßigen Arbeitszeiten am Kind in der Schülerbetreuung und in der Sozialen Kleingruppe sind an Schultagen täglich von 12:25 – 17:00 Uhr. Zusätzlich führen Sie 6,75 Stunden pro Woche unterrichtsbegleitend Einzelförderung durch.

In den Ferien arbeiten Sie in der Schülerbetreuung 19 Tage à 8,5 Stunden und in der Sozialen Kleingruppe 10 Tage à 6 Stunden.

Die Stelle wird zunächst zweimal auf ein Jahr befristet.

Ihre Qualifikation

Berufsausbildung/ Studium
Fachkraft – Kindertageseinrichtungen

Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1

Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit

Arbeitsort

Gerhart-Hauptmann-Grundschule
Karlstr. 145
74076 Heilbronn

Fachkraft Schülerbetreuung Frankenbach 52,3%

Für die Schülerbetreuung an der Grundschule Frankenbach suchen wir ab 01.10.2024 eine pädagogische Fachkraft als neues Teammitglied.

Gemeinsam mit Ihrem Team begleiten Sie die uns anvertrauten Kinder während des Schulalltags und auch während des Ferienprogramms. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ein stabiles geschütztes Umfeld haben und ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln. Besonderes Augenmerk legen Sie auf die Ausbildung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die regelmäßigen Arbeitszeiten am Kind an Schultagen sind täglich von 12 – 15:30 Uhr. Sie betreuen Mittagessen, Hausaufgaben und Freispielzeit der angemeldeten Kinder.

In den Ferien arbeiten Sie im Jahr insgesamt an 34 Tagen, an 15 Tagen jeweils 6 Stunden, an 19 Tagen jeweils 3 Stunden.

Der Dienstumfang beträgt insgesamt 52,3%.

Die Stelle wird zunächst zweimal jeweils auf ein Jahr befristet.

Ihre Qualifikation

Berufsausbildung/ Studium
Fachkraft – Kindertageseinrichtungen

Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1

Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit

Arbeitsort

Grundschule Frankenbach
Würzburger Str. 38
74078 Heilbronn

Zusatzkräfte Schülerbetreuung an Heilbronner Grundschulen, bis 788 EUR steuerfrei

Für unsere Betreuerteams an der Gerhart-Hauptmann-, der Staufenberg- und der Wartbergschule suchen wir neue Teammitglieder.

An der Gerhart-Hauptmann-Schule betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an Schultagen Mo – Fr von 12:25 – 14 Uhr. Sämtliche Schulferien haben Sie frei. Sie können ein monatliches Festgehalt abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung bis max. 631 EUR erhalten – auch während der Schulferien, in denen Sie nicht arbeiten.

An der Staufenbergschule betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an 4 Schultagen in der Woche von 11:30 – 14:15 Uhr. Sämtliche Schulferien haben Sie frei. Sie können ein monatliches Festgehalt abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung bis max. 788 EUR erhalten – auch während der Schulferien, in denen Sie nicht arbeiten.

An der Wartbergschule betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler an Schultagen Mo, Di + Do von 11:35 – 14:00 Uhr in der Lernzeit und im Mittagsband und am Fr von 14 – 15:50 Uhr während der Hausaufgaben und des Freispiels. In den Schulferien arbeiten Sie im Jahr an 5 Tagen jeweils 6h, die übrigen Ferien haben Sie frei. Alternativ arbeiten Sie an 4 Schultagen in der Woche von 12:25 – 14:00 Uhr und in den Ferien an 15 Tagen im Jahr 8,5h und an 3 Tagen 3h, die übrigen Ferien haben Sie frei. Sie können ein monatliches Festgehalt abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung bis max. 788 EUR erhalten – auch während der Schulferien, in denen Sie nicht arbeiten.

Gerne können Sie die steuerfreie Kombination aus Minijob und Aufwandsentschädigung auch als sozialversicherungspflichtigen Midijob ausüben.

Die Stellen werden zunächst zweimal auf ein Jahr befristet.

Ihre Qualifikation

Expertenkenntnisse
Schülerbetreuung, Freizeitgestaltung, Kinder (Betreuung etc.), Hausaufgabenbetreuung

Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1

Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit

Arbeitsort

Gerhart-Hauptmann-Schule
Karlstr. 145
74076 Heilbronn

oder

Staufenbergschule
Staufenbergstr. 91
74081 Heilbronn

oder
Wartbergschule
Stielerstraße 20
74076 Heilbronn

Masernschutzgesetz

Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).

Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über MINDESTENS ZWEI Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.

Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.

ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das „normale“ Führungszeugnis!

Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht  bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Wir freuen uns!

Jede Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild ist uns willkommen. Leider können wir ausgedruckte Versionen nicht zurückschicken und entstehende Kosten für ein Vorstellungsgespräch oder eine Hospitation nicht erstatten.