Schulsozialarbeit (S12) 100%
Wir suchen eine sozialpädagogische Fachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung für die Schulsozialarbeit an der Gerhart-Hauptmann-Schule Heilbronn.
Im Rahmen der Schulsozialarbeit arbeiten Sie mit den Lehrkräften auf einer verbindlichen und gleichberechtigten Basis zusammen. Wichtiges Ziel ist die Herstellung der Chancengleichheit für alle Schüler. Sie sorgen also dafür, dass den Kindern unabhängig von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund oder Bildungserfolg des Elternhauses die notwendige Unterstützung und Förderung zukommt.
Ihre allgemeinen Aufgaben sind demnach Prävention, Partizipation, Integration und Inklusion. Ihre fachlichen Standards sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Transparenz, Ganzheitlichkeit, Gemeinwesen- und Ressourcenorientierung.
Die Stelle kann geteilt werden.
Die notwendige berufliche Qualifikation liegt bei einem Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik bzw. in vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens vor.
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1 sind notwendig.
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung/ Studium
Kindheitspädagogen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, vergleichbare Studiengänge des Sozialwesens
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Selbständiges Arbeiten
Zusatzkräfte Schülerbetreuung an Heilbronner Grundschulen, bis 657 EUR steuerfrei
Für unsere Betreuerteams an Heilbronner Grundschulen suchen wir neue Teammitglieder.
An der Elly-Heuss-Knapp-GMS betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an Schultagen Mo, Di + Do von 12:20 – 14:30 Uhr. In den Schulferien arbeiten Sie in der Regel nicht. Abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung erhalten Sie durchschnittlich bis max. 519 EUR je Monat.
An der Gerhart-Hauptmann-Schule betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an Schultagen Mo – Fr von 12:25 – 14 Uhr. In den Schulferien arbeiten Sie in der Regel nicht. Abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung erhalten Sie durchschnittlich bis max. 631 EUR je Monat.
An der Staufenbergschule betreuen Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an drei Schultagen in der Woche von 11:30 – 14:15 Uhr. In den Schulferien arbeiten Sie in der Regel nicht. Abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung erhalten Sie durchschnittlich bis max. 657 EUR je Monat.
Gerne können Sie die steuerfreie Kombination aus Minijob und Aufwandsentschädigung auch als sozialversicherungspflichtigen Midijob ausüben.
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1 sind notwendig.
Ihre Qualifikation
Schülerbetreuung, Freizeitgestaltung, Kinder (Betreuung etc.), Hausaufgabenbetreuung
Sprachkenntnisse
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit
Arbeitsort
Elly-Heuss-Knapp-GMS
Pfaffenhofener Str. 11
74080 Heilbronn
oder
Gerhart-Hauptmann-Schule
Karlstr. 145
74076 Heilbronn
oder
Staufenbergschule
Staufenbergstr. 91
74081 Heilbronn
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).
Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.
ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das „normale“ Führungszeugnis!
Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Wir freuen uns!
Wir freuen uns über Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild. Am liebsten erhalten wir Ihre Bewerbung per Email.
Ausgedruckte Bewerbungen, die per Post geschickt werden, werden auch berücksichtigt. Allerdings können diese nicht wieder an Sie zurückgeschickt werden.
Entstehende Kosten für Vorstellungsgespräche/Hospitationen können wir leider nicht erstatten .